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Wer wird gefördert?
Anspruch auf eine „Energiespar-Beratung vor Ort“ haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Wohnungseigentümer jedoch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können.

Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische Personen sein. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind anspruchsberechtigt, sofern ihre Umsätze im Geschäftsjahr vor der Antragstellung die Höhe von 20 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 14 Mio. € bei Gewerbebetrieben respektive 1 Mio. € bei Agrarbetrieben nicht überschritten haben.

Weitere Förderungs-Voraussetzungen sind, dass für die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll,
vor dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt wurde, die Gebäudehülle zu nicht mehr als 50 % verändert wurde und die Gebäude
überwiegend, d.h. mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche, zu Wohnzwecken genutzt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind auch alle Objekte, die in den letzten acht Jahren bereits Gegenstand „Vor-Ort-Beratung“ waren.



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