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Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach dem „Objekttyp“. Und der wiederum wird durch die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt. Wobei es die soziale Gerechtigkeit gebietet, dass der Eigentümer einer einzigen Wohneinheit einen prozentual höheren Zuschuss erhält als der Eigentümer eines „Objektes“ mit 120 Wohneinheiten. Die maximale Höhe des Beratungskosten-Zuschusses bei den jeweiligen Objekttypen bzw. der jeweiligen Anzahl der Wohneinheiten können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Anzahl der Wohneinheiten Rechnungssumme
(ohne Umsatzsteuer)
Bundeszuschuss Eigenanteil
1 – 2 600.– € 300.– € 300.– €
– 6 720.– € 360.– € 360.– €
– 15 900.– € 360.– € 540.– €
– 30 1.200.– € 360.– € 840.– €
– 60 1.500.– € 360.– € 1.140.– €
– 120 1.900.– € 360.– € 1.540.– €

Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten errechnet sich aus der Differenz zwischen den Beratungskosten und dem Zuschuss. Da Edare von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen Sie nur diesen Betrag bezahlen.


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