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Das Beratungsgespräch – Wie geht es weiter?
Wenn der Bericht erstellt ist, gehört es zu meinen vertraglichen Pflichten Ihnen den Beratungsbericht auszuhändigen und vor allen Dingen den Inhalt und die erarbeiteten Sanierungskonzepte in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen.

Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im Einzelnen zu erörtern. Es ist zum Beispiel meine Aufgabe, Ihnen konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigsten) umsetzen können. Ich werde Sie auch auf Förderprogramme aufmerksam machen und Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner benennen.

Ferner werde ich ausführlich auf Ihre Fragen eingehen und Ihnen behilflich sein, wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs wünschen. Sie werden so in die Lage versetzt entscheiden zu können, welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind.

Nun sind Sie am Zuge. Die Energieberatung sollte jedoch nur der Anfang sein, Sie entscheiden welche weiteren Maßnahmen getroffen werden sollen. Gerne übernehme ich für Sie die Ausführungsplanung, sowie die Ausschreibungen, stehe Ihnen bei der Vergabe zur Seite und überwache auch die Bauleistungen.

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